Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen von dem Onlineshop www.trial-world.com

Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, welche Heino Thanheiser, als Verkäufer der von ihr gehandelten Waren abschließt. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die Annahme der von Heino Thanheiser gelieferten Waren und Dienstleistungen bedeutet, dass der Käufer auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen verzichtet. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen von Heino Thanheiser rechtswirksam für den Gesamtvertrag. Bei Dienstleistungen wie die Organisation von Events, Shows, Workshops und Urlaubsangeboten werden alle Einzelheiten in einem gesonderten Vertrag zwischen dem Kunden und Heino Thanheiser geregelt.
  1. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Heino Thanheiser. Mündliche Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn sie von Heino Thanheiser, schriftlich bestätigt sind.
  2. Bestellungen erfolgen online in unserem Onlineshop (trial-world.com) nach den geltenden Rechten und Fristen des Fernabsatzgesetzes. Bestellungen per Telefon, Fax oder Mail sind mit den entsprechenden Rechten und Fristen ebenfalls möglich.
  3. Heino Thanheiser wird zugesicherte Liefertermine nach Möglichkeit einhalten. Sollte sie in Verzug geraten, so kann der Käufer vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er Heino Thanheiser, eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen gestellt hat. Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. der nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen. Heino Thanheiser ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht in den richtigen Qualitäten und sonstigen Spezifikationen beliefert worden sind. Lieferungen ins Ausland werden nur gegen Vorkasse durchgeführt. Nach Eingang der Bestellung versenden wir die Rechnung, welche die Bankverbindung und die entstehenden Versandkosten aufführt. Darüber hinaus ist Heino Thanheiser von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlich geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoff-Verteuerungen und Eingriffe von höherer Gewalt, Veränderungen in den Energiekosten, Frachten und dergleichen. In solchen Fällen ist Heino Thanheiser berechtigt, nach ihrer Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Käufer kann verlangen, dass ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen wird, der die veränderten Konditionen berücksichtigt. Ein solches Verlangen hat er innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung von Heino Thanheiser, in welcher Heino Thanheiser, wegen veränderter Konditionen vom Vertrag zurück tritt, Heino Thanheiser gegenüber geltend zu machen. Alle von Heino Thanheiser gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes und ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der Kunde muss sich selbst über diese Vorschriften informieren.
  4. Die mitgeteilten Preise, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind, sind freibleibend. Sofern sich zwischenzeitlich bis zur Lieferung die Listenpreise von Heino Thanheiser verändern, ist Heino Thanheiser berechtigt, dem Käufer die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung für sie allgemein geltenden Listenpreise zu berechnen. Heino Thanheiser bleibt nach billigendem Ermessen eine Anpassung des Kaufpreises insoweit vorbehalten, als sich der Kurswert einer Fremdwährung zum Euro zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Abruf der fraglichen Lieferung nicht unerheblich zu Lasten der Lieferanten verändert hat. Wir behalten uns eine verhältnismäßige Erhöhung der angegeben Preise vor, wenn nach Vertragsabschluß die Werkstoffpreise steigen oder andere Umstände (Transport, Porto etc.), auf die wir keinen Einfluss haben, die Kosten erhöhen.
  5. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist. Für Nachbestellungen gelten ebenfalls die Preise, welche für den Zeitpunkt der Auslieferung der Nachbestellung als Listenpreise von Heino Thanheiser, allgemein gefordert werden. Die Preise gelten für die unverpackte und unversicherte Ware.
  6. Heino Thanheiser haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn Heino Thanheiser dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat. Heino Thanheiser haftet weiter nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem Prozentsatz, der als handelsüblich bei derartigen Produkten als schadhaft hingenommen werden muss, schadhaft ist.rnDie übrige Haftung besteht ausschließlich darin, dass schadhafte Teile zurückgegeben werden können und gegen einwandfreie Teile umzutauschen sind oder das Heino Thanheiser in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes eine Gutschrift erteilt. Jeglicher sonstiger Schadenersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für bereits verarbeitete Ware wird in keinem Fall irgendeine Haftung übernommen. Die Verarbeitung der Ware gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung.
  7. Der Käufer von durch Heino Thanheiser entworfenem Bild- und/ oder Tonmaterial erwirbt nur für den jeweilig angegebenen Verwendungszweck ein Nutzungsrecht. Urheberrechte und das Recht auf Vervielfältigung verbleiben bei Heino Thanheiser. Fotografien und Abbildungen sind Eigentum von Heino Thanheiser bzw. des jeweiligen Herstellers. Eine Weiterverwendung ist nur nach Zustimmung gestattet.
  8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die der Käufer auf der Grundlage des Kaufvertrages oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehen, Eigentum von Heino Thanheiser. Bei mehreren Forderungen oder einer Forderung aus laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebs berechtigt. Er ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, über die Ware zu verfügen. Die Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt einverständlich an Heino Thanheiser abgetreten, wobei der Käufer zur Einziehung der Ansprüche berechtigt ist. Er hat die eingegangenen Beträge treuhänderisch unter gesonderter Aufbewahrung und Buchung für Heino Thanheiser, zu verwalten. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Etwaige Verarbeitungen nimmt der Käufer für Heino Thanheiser, vor, ohne dass diese daraus rechtlich verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für Heino Thanheiser, Miteigentum an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes (= Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Falls der Käufer Alleineigentümer der neuen Sache wird, räumt er Heino Thanheiser, bereits das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der vorgenannten Werte ein und vereinbart die Sache für den Verkäufer unentgeltlich. Wird die neue Sache weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auch für die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung. Der Käufer muss die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken angemessen versichern, getrennt lagern, pfleglich behandeln und auf Wunsch von Heino Thanheiser, hin entsprechend kennzeichnen. Ansprüche aus einem Schadensfall gegen die Versicherung werden bereits jetzt einverständlich in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an Heino Thanheiser abgetreten. Vollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware sind Heino Thanheiser unverzüglich unter Angabe des Namens und der Anschrift des Vollstreckungsgläubigers oder Dritten schriftlich anzuzeigen. Die Kosten etwaiger Interventionen von Heino Thanheiser, gegenüber Vollstreckungsgläubigern oder sonstigen auf die Vorbehaltsware zugreifenden Dritten gehen zu Lasten des Käufers. Die Heino Thanheiser, im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten vorgenannten Sicherheiten werden durch den Verkäufer auf Verlangen des Vorbehaltskäufers nach dessen Wahl freigegeben, soweit der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
  9. Wir versenden nur per Vorkasse. Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Wird nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, so ist Heino Thanheiser berechtigt, vom 15. Tag ab Rechnungsdatum an den Käufer die jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen.
  10. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber Heino Thanheiser ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von Heino Thanheiser schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
  11. Bei Bestellungen auf Abruf muss die bestellte Ware innerhalb von 12Monaten abgerufen sein.
  12. Es gelten immer die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
  13. Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware geltend gemacht werden, und zwar entweder schriftlich oder per Mail. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen zu überprüfen in dem Umfang, wie es handelsüblich ist. Später als 30Tage nach Empfang der Ware können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die im Rahmen einer stichprobenartigen auch im Hinblick auf technische Verwendbarkeit durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Grundsätzlich gehen alle Versand- und Verpackungs-, sowie Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Bestellers. Unfrei zugesandte Ware wird nicht eingelöst. Ansprüche auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn sind stets ausgeschlossen. Bei berechtigten Ansprüchen bleibt es uns vorbehalten, entweder Ersatz unberechnet zu liefern oder den Wert der Ware bzw. einen Teilwert gutzuschreiben. Nimmt der Käufer Änderungen oder Reparaturen an der bemängelten Ware eigenmächtig vor, so sind wir von jeder Gewährleistungspflicht befreit. Nur Neuware kann gutgeschrieben werden. Gebrauchte Ware wird repariert zurückgesandt. Die Zurücknahme der Ware bedarf der vorherigen Zustimmung und schriftlichen Vereinbarung. Auf besonderen Wunsch beschaffte Waren sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
  14. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Lieferbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Heino Thanheiser und der Käufer verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
  15. Erfüllungsort ist Triberg, der Sitz von Heino Thanheiser und Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. Die schriftlich niedergelegten Klauseln sind vollständig, insbesondere mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

 

Trial-World
Heino Thanheiser
Waldstr. 4, 78098 Triberg, Deutschland